Der Bezirksrat Bülach hat den Stimmrechtsrekurs mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 abgewiesen. Er vertritt im Beschluss die Meinung, dass der durch die IG Basi für die Urnenabstimmung vom 7. März 2021 zusätzlich beantragte Abstimmungsgegenstand des Einbaus von Liftanlagen auf die Perrons keinen engen Sachzusammenhang mit der Vorlage des Gemeinderats zur Verbreiterung der Personenunterführung von 6 auf 10 Metern aufweist. Die IG Basi zeigt sich enttäuscht darüber, dass zumindest einer Minderheit der nach der "Budgetschlacht" dezimierten Stimmbürgerschaft durch den obsiegenden Ordnungsantrag Fabian Moser, der die sofortige Abstimmung über die Verbreiterung der Personenunterführung eingefordert hat, die sachliche Debatte im Rahmen der vorberatenden Gemeindeversammlung mit Blick auf die Urnenabstimmung vom 7. März 2021 verwehrt geblieben und damit das auf Stufe Bundesverfassung garantierte Recht auf das rechtliche Gehör verletzt worden ist.
Der durch den Gemeinderat Bassersdorf und den Bezirksrat Bülach verhinderte Vorstoss der IG Basi hat ausschliesslich bezweckt, Menschen mit Beeinträchtigungen und der im Zunehmen begriffenen älteren Bevölkerung in Übereinstimmung mit dem Integrationsleitbild mit Liftanlagen zu den Perrons eine ergänzende Alternative zur langen, steilen Rampe zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zwar knapp genügt. Dies wäre ein echter Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für einen wachsenden Teil unserer Bevölkerung gewesen.
Die IG Basi wird sich getreu dem Motto "überlegt handeln für Bassersdorf" weiterhin konsequent für die Interessen der Bevölkerung von Bassersdorf einsetzen und Behörden und Verwaltung mit Blick auf verantwortungsbewusstes, vorbildliches Verhalten auch künftig konstruktiv-kritisch begleiten.
IG Basi
Bassersdorf, 4. Januar 2021